Viele Mandanten haben die Errichtung ihres Testaments jahrelang vor sich hergeschoben. Das Thema hat sie beschäftigt und belastet, ohne dass sie die drängenden Fragen ihrer Nachfolge gelöst haben. In unseren Beratungsgesprächen können wir nahezu allen Mandanten helfen, die notwendigen Antworten zu finden.
Unsere Mandanten profitieren von unserer langjährigen Erfahrung als Fachanwälte für Erbrecht
Wir sehen täglich die erbrechtliche Lage aus allen Perspektiven des Erbrechts:
- Miterben
- Vermächtnisnehmern
- Pflichtteilsberechtigen
- Testamentsvollstreckern
- Vermögensnachfolge
- Erbschaftsteuer
Wir erleben, welche Verfügungen zielführend, welche konfliktträchtig sind und wie diese Konflikte vermieden oder entschärft werden. Sobald das Testament errichtet ist, fühlen sich viele unserer Mandanten befreit.
Nutzen Sie unser Erstberatungsgespräch! Das Honorar wird bei der Ausarbeitung eines Testaments angerechnet. Einen Beratungstermin können Sie gerne mit unserem Sekretariat vereinbaren.
Telefon: 06341 87917
Viele wichtige Informationen erhalten Sie auch in unseren Vorträgen zu diesem Thema. In unserem Vortragsprogramm finden Sie die Termine. Wir freuen uns über Ihre Anmeldung.