Die stetigen Änderungen in Gesetzen und Rechtsprechung erfordern eine kontinuierliche Fortbildung, um unseren Mandanten die richtige Beratung zukommen zu lassen.
Qualitätssicherung durch Weiterbildung
In § 15 der Fachanwaltsordnung (FAO) wird geregelt, welche Fortbildung Fachanwälte zum Erhalt ihrer Berufsbezeichnung erbringen müssen. Ein Fachanwalt muss mindestens 15 Stunden pro Jahr fachspezifische Fortbildung absolvieren. Der Nachweis muss bei der Rechtsanwaltskammer unaufgefordert eingereicht werden.
Die Rechtsanwälte dieser Anwaltskanzlei werten kontinuierlich Fachzeitschriften aus und besprechen das Ergebnis der Auswertung gemeinsam. Eine umfangreiche Bibliothek und der Zugang zu juristischen Datenbanken runden das Informationsangebot in dieser Anwaltskanzlei ab.
Das so gewonnene Wissen fließt unmittelbar in die Mandantenberatung ein.