Alleinstehende, kinderlose Menschen, deren Eltern nicht mehr leben, haben ein Maximum an Gestaltungsfreiheit. Diese gilt es, zu nutzen!
Sie sollten es nicht dem Zufall überlassen, an welchen der gesetzlichen Erben Ihr Nachlass übergeht
Wenn Sie Kinder oder Enkelkinder haben, müssen deren Pflichtteilsansprüche berücksichtigt werden.
Sind Sie kinderlos und Ihre Eltern leben noch, haben die Eltern Pflichtteilsansprüche, die nicht unerheblich sind.
Wir besprechen mit alleinstehenden Mandanten ihre Ziele und Wünsche und zeigen ihnen Wege auf, wie diese mit einem Testament erreicht werden.