Die Motive für Grundstücksübertragungen unter Lebenden sind vielfältig. So vielfältig sind auch die damit angesprochenen Gesetze und Rechtsgebiete. Übertragungen berühren immer das Steuerrecht, das Familienrecht, das Sozialrecht und das Erbrecht.
- Sie wollen Ihrem Sohn, Ihrer Tochter eine Immobilie schenkweise übertragen?
- Sie wollen damit Steuern sparen oder sicherstellen, dass der Staat in Zukunft keinen Zugriff auf diese Immobilie hat und somit die Immobilie für Ihre Familie erhalten bleibt?
- Sie wollen sicherstellen, dass die Immobilie einem bestimmten Ihrer Kinder zufällt und ein anderes Kind hieraus möglichst keinen wirtschaftlichen Vorteil hat?
Schenkung oder vollentgeltliche Übetragung?
Ist Ihnen bewusst, dass es einen großen Unterschied macht, ob Eigentum durch eine Schenkung oder durch einen Kauf oder eine vollentgeltliche Übertragung erworben wird?
Der Beschenkte erwirbt ein wesentlich schwächeres Eigentum als der Käufer. Der Beschenkte muss zehn Jahre hoffen, dass der Schenker nicht verarmt. Im Falle der Verarmung muss der Beschenkte das Geschenk möglicherweise insgesamt zurückgeben. Für den Käufer ist die Verarmung des Verkäufers ohne Bedeutung.
Wenn das Geschenk im Falle des Todes des Schenkers eine Schuld, einen Pflichtteilsergänzungsanspruch auslöst, kann der Beschenkte diese Schuld bezahlen müssen, unabhängig davon wie lange die Schenkung zurückliegt. Hat der Schenker mehrere Schenkungen an verschiedene Beschenkte vorgenommen, kann der zuletzt Beschenkte für alle Pflichtteilsergänzungsansprüche hieraus haften und sein Geschenk dadurch wieder verlieren.
- Wie wirkt sich die Schenkung von Immobilien bei der Scheidung des beschenkten Kindes aus?
- Welche Folgen hat die Schenkung der Immobilie für den Fall, dass das beschenkte Kind vor den Eltern verstirbt?
Alle Anwälte von Rechtsanwälte Kornmann beraten Sie hierzu aus der tagtäglichen Erfahrung heraus. Wir kennen die Folgen der verschiedenen Formen der Schenkung und Übertragung von Immobilien in Nachlassabwicklungen seit vielen Jahren. So können wir die Übertragung von Immobilien auf die Bedürfnisse von Ihnen und Ihrer Familie inhaltlich und rechtlich abstimmen. In einem Beratungsgespräch zeigen wir Ihnen rechtssichere Wege auf, um Ihre Ziele zu erreichen.
Unsere Beratungsgespräche bieten wir zum Zeithonorar an, unabhängig vom Wert der zu übertragenden Immobilie. Für die Erstellung von Übergabeverträgen bieten wir Festpreise an. Das Honorar für das Erstberatungsgespräch wird angerechnet. Einen Beratungstermin können Sie gerne mit unserem Sekretariat vereinbaren.
Telefon: 06341 87917
Gerne laden wir Sie ein, an unseren Vorträgen zu diesem Thema teilzunehmen. In unserem Vortragsprogramm finden Sie die Termine. Wir freuen uns über Ihre Anmeldung.