Ehepaare ohne Kinder brauchen unbedingt ein Testament!

Stirbt der kinderlose Ehegatte ohne Testament, wird er gesetzlich von seinen Verwandten, den Eltern, Geschwistern oder Nichten und Neffen zu ¼ und von dem länger lebenden Ehegatten zu ¾ beerbt*. In den meisten Fällen völlig überrascht, hat so der länger lebende Ehegatte die Verwandtschaft des verstorbenen Ehegatten als Mitberechtigte im Grundbuch, im Bankkonto, im Sparbuch.

Durch ein wirksam errichtetes Ehegattentestament vermeiden Sie unglückliche Entwicklungen

In einem Beratungsgespräch zeigen wir Ihnen Ihre Möglichkeiten auf. Ihr Testament erhalten Sie bei uns zu einem Festpreis. Das Beratungsgespräch kostet 250 € pro Anwaltsstunde. Die Kosten der Beratung werden auf das Testament angerechnet.

*Diese Erbquoten gelten für Ehepaare, die im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft leben. In anderen Güterständen ist der Erbanteil der Verwandtschaft noch höher.

290 € für die Anwaltsstunde unabhängig vom Gegenstandswert. Wird bei Mandatserteilung in Anrechnung gebracht.