Michael R. Kornmann |
Wer darf sich Fachanwalt für Erbrecht nennen ?Ein Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin, die von ihrer Anwaltskammer die Befugnis verliehen bekommen haben, sich Fachanwalt / Fachanwältin für Erbrecht zu nennen. Diese Befugnis wird durch die Anwaltskammer auf Antrag erteilt, wenn besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen im Erbrecht durch den Anwalt nachgewiesen werden. Besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen auf dem Gebiet des Erbrechts liegen vor, wenn die Kenntnisse des Anwalts erheblich das Maß übersteigen, das üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Anwaltsberuf vermittelt wird. Diese Kenntnisse und Erfahrungen hat der Anwalt gegenüber dem Fachausschuss für Erbrecht seiner Rechtsanwaltskammer nachzuweisen. Ein Fachanwalt für Erbrecht muss sich jährlich weiterbilden und dies seiner Anwaltskammer nachweisen. |