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Gerichtliche Vertretung in Familienverfahren:
- Berechnung, Durchsetzung oder Abwehr von Zugewinnausgleichsansprüchen
- Verfahren zur Auseinandersetzung des gemeinsamen Vermögens:
- Durchführung von Teilungsversteigerungen
- Gerichtliche Verfahren zur Regelung des Gesamtschuldnerausgleichs
unter Ehegatten
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