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Nach dem Erbfall:
- Beratung zur Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft
- Vertretung im Erbscheinsverfahren
- Anrechnung und Ausgleichung von Vorempfängen unter Miterben
- Erbauseinandersetzung und Vertretung bei Miterbengemeinschaftsversammlungen
- Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen gegen die Miterbengemeinschaft
- Gestaltung von Auseinandersetzungsvereinbarungen
- Teilungsversteigerungen
- Erbschaftssteuererklärungen und Überprüfung von Erbschaftssteuerbescheiden
- Beratung von Testamentsvollstreckern
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