Rechtsanwaltskanzlei Kornmann und Kollegen

Erbrecht / Erbfallberatung

Nach dem Erbfall:

  • Beratung zur Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft
  • Vertretung im Erbscheinsverfahren
  • Anrechnung und Ausgleichung von Vorempfängen unter Miterben
  • Erbauseinandersetzung und Vertretung bei Miterbengemeinschaftsversammlungen
  • Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen gegen die Miterbengemeinschaft
  • Gestaltung von Auseinandersetzungsvereinbarungen
  • Teilungsversteigerungen
  • Erbschaftssteuererklärungen und Überprüfung von Erbschaftssteuerbescheiden
  • Beratung von Testamentsvollstreckern

© Kornmann Rechtsanwälte 2012